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Was gibt’s Neues bei der
ersten reserve und im HR-Bereich?

Betriebsprüfung der BfA ohne Beanstandungen

Betriebsprüfung der BfA ohne Beanstandungen

Die durchgeführte Prüfung nach SGB IV hat keine Feststellungen ergeben.

Das bescheinigt uns einmal mehr, dass wir unser Handwerk ordnungsgemäß ausführen und gibt uns, unseren Kunden und Mitarbeitern darüber Gewissheit.

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