Betriebsprüfung der BfA ohne Beanstandungen
Betriebsprüfung der BfA ohne Beanstandungen
Die durchgeführte Prüfung nach SGB IV hat keine Feststellungen ergeben.
Das bescheinigt uns einmal mehr, dass wir unser Handwerk ordnungsgemäß ausführen und gibt uns, unseren Kunden und Mitarbeitern darüber Gewissheit.